Mietmarkt: gesunkener Referenzzinssatz ab September

Referenzzins Schweiz 2025

Nachdem die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Leitzinssätze angepasst hat, sinkt auch der hypothekarische Referenzzinssatz. Für viele Mieterinnen und Mieter in der Schweiz könnte dies positive Folgen haben. Am 2. September 2025 wurde der Satz auf 1,25 Prozent gesenkt. Dies hat eine direkte Auswirkung auf viele Mietverhältnisse, da der Referenzzinssatz als Basis für die Berechnung von Mietzinsen dient.

Was bedeutet die Senkung für die Mieten?

Die Absenkung von 1,5 auf 1,25 Prozent berechtigt zu einer Mietzinssenkung von 2,91 Prozent. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz) empfiehlt, dass Vermieter ihre Mietpreise überprüfen sollten. Ein Recht auf Mietzinsreduktion besteht, wenn der aktuelle Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als 1,25 Prozent basiert.

Teuerung und Kostensteigerungen

Vermieter können bei einer Mietzinssenkung auch gestiegene Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten sowie 40 Prozent der Teuerung geltend machen. In manchen Regionen der Schweiz werden pauschale Kostensteigerungen von 0,5 Prozent als angemessen betrachtet.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Mieter nur dann einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung hat, wenn der Vermieter durch den aktuellen Mietzins einen überhöhten Ertrag erzielt. Der zulässige Nettogewinn auf dem Eigenkapital darf 3,25 Prozent nicht übersteigen. Bei neueren Immobilien (bis zu 10 Jahren) gilt eine kostendeckende Bruttorendite von maximal 4,75 Prozent, während bei älteren Gebäuden die in der Region oder im Quartier übliche Miete entscheidend ist.

Wichtige Ausnahmen

Der gesunkene Referenzzinssatz hat nicht bei allen Mietverhältnissen eine Auswirkung. Bei Mietverträgen, die einen Index- oder Staffelmietzins beinhalten, bleibt die Miete unverändert. In diesen Fällen sind die Mietzinse vertraglich anders geregelt.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag haben, empfiehlt es sich, sich mit dem Schweizerischen Mieterverband oder dem HEV in Verbindung zu setzen.

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