St.Gallen schafft Planungssicherheit und verhindert Planungsstillstand

St.Gallen schafft Planungssicherheit und verhindert Planungsstillstand

Die raumplanerische Entwicklung in der Schweiz steht vor grossen Herausforderungen: Viele Gemeinden stehen derzeit vor umfassenden Ortsplanungsrevisionen, die über Jahre die Grundlage für Bau- und Investitionsentscheide bilden. Besonders im Kanton St.Gallen konnte dies in der Vergangenheit zu ernsthaften Verzögerungen führen, wenn zwischen Vernehmlassung, Genehmigung und Inkraftsetzung neuer Richt- und Rahmennutzungspläne wichtige Projekte blockiert blieben. Genau hier setzt der jüngste Vorstoss der St.Galler Regierung an. Kanton St.Gallen

Grund für den Handlungsbedarf

In zahlreichen Gemeinden im Kanton St.Gallen laufen aktuell Ortsplanungsrevisionen zum Teil schon über Jahre – mit der Folge, dass bestehende Nutzungspläne veraltet sind und neue keine Rechtsgrundlage finden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die kommunale Entwicklung, sondern auch auf Investoren, Bauträger und Grundeigentümer, deren Projekte in der Schwebe bleiben. Ohne verbindliche Zonen- und Sondernutzungspläne sind Bauvorhaben, Quartierentwicklungen und Immobilien-Investitionen nur schwer planbar.

Der kantonale Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz

Um einen solchen Planungsstillstand zu vermeiden, hat der Kanton St.Gallen den IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet. Dieser Nachtrag bringt zwei zentrale Neuerungen für die raumplanerische Praxis:

1. Sondernutzungspläne bleiben gültig
Sondernutzungspläne, die bislang noch nach dem alten Recht erstellt wurden, können weiterhin genehmigt werden – und zwar bis der neue Rahmennutzungsplan vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation offiziell genehmigt ist. Voraussetzung ist, dass diese Pläne materiell mit den künftigen Vorgaben kompatibel sind. In diesem Fall wird ein nahtloser Übergang in das neue PBG-Recht ermöglicht – ohne kompletten Neustart des Verfahrens.

2. Frühzeitige Geländeplanung möglich
Neu dürfen Sondernutzungspläne nach dem revidierten Recht bereits ab der öffentlichen Auflage des neuen Rahmennutzungsplans aufgelegt und rechtskräftig gemacht werden. Je nach inhaltlicher Übereinstimmung mit der bisherigen Planung treten sie sofort oder erst mit dem Inkrafttreten der neuen Zonenvorgaben in Kraft.

Verlängerte Frist für Ortsplanungen

Ein weiterer wichtiger Schritt: Die Frist für Gemeinden, ihre kommunale Rahmennutzungsplanung an das revidierte PBG anzupassen, wird pauschal von 2027 auf 2030 verlängert. Damit reagiert der Kanton auf die praktische Realität, dass umfassende Planungsprozesse oft noch mehr Zeit benötigen als ursprünglich vorgesehen. Auf begründetes Gesuch kann diese Frist zudem individuell weiter verlängert werden.

Bedeutung für Immobilienmarkt und Investitionen

Für den Immobilienmarkt bedeutet diese Anpassung eine erhebliche Verbesserung der Rechtssicherheit:

Investoren können Projekte wieder früher planen und realisieren, da Unklarheiten über planungsrechtliche Grundlagen minimiert werden.
Gemeinden behalten ihre Handlungsfähigkeit auch während langwieriger Planungsrevisionen.
Projektträger profitieren von klareren Abläufen und kürzeren Genehmigungszeiten.

Gerade in Zeiten steigender Baukosten, wachsender Nachfrage nach Wohnraum und komplexerer Anforderungen an Nachhaltigkeit spielt Planungssicherheit eine zentrale Rolle für die Wertentwicklung und Realisierbarkeit von Immobilienprojekten.

Schweizer Kontext: Raumplanung als Schlüssel

Auch auf Bundesebene hat die Raumplanung im Schweizer Recht eine grosse Bedeutung: Sie regelt die Nutzung von Bodenressourcen, unterscheidet klar zwischen Bau- und Nichtbauzonen und gibt Rahmenvorgaben für eine räumlich ausgewogene Entwicklung vor. Diese kantonalen Anpassungen stehen nicht im Widerspruch, sondern ergänzen die föderalen Ziele, um Bauprojekte effizient und nachhaltig zu ermöglichen. Wikipedia


Planung als Wettbewerbsvorteil: Durch diese flexiblere Handhabung von Nutzungsplänen stärkt der Kanton St.Gallen nicht nur seine Gemeinden, sondern auch den gesamten Immobilienstandort – zum Vorteil von Investoren, Kommunen und der Bevölkerung.

Newsletter abonnieren

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit wertvollen Tipps und Insights direkt in Ihr Postfach.

Gratis Erstberatung

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.

Jetzt Kontakt aufnehmen